Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SchöneFilmeMacher – Angelika Fischer – Filmproduktion mit Sitz in 26842 Ostrhauderfehn, Hugenmoor 16, Deutschland.

 

Arbeitsgrundsätze

Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den Arbeitsgrundsätzen der Berufsverbände und befolgen die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze über die Lauterkeit der Werbung. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.

 

Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt.

 

Leistungen und Verbindlichkeit

Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Angebote sind nur insofern verbindlich, als die Basis des Angebotes klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung oder mit dem Abschluss eines Film-Produktionsvertrages, erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

 

Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Konzepte, Drehbücher, Skripte oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.

 

Es wird ein beiderseitiges Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung vereinbart. Der Rücktritt muss rechtzeitig per E-Mail erfolgen. Bei termingerechtem Rücktritt entstehen nur die schon angefallenen Kosten für beide Vertragsparteien.

 

Bei späterer Absage des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges durch den Auftraggeber, ganz gleich aus welchem Grunde, werden 50 % der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig, bei Absage seitens des Auftraggebers innerhalb der letzten Woche vor Drehbeginn/Hochzeitstag beträgt die sofort fällige Vergütung 75 % des ursprünglich vereinbarten Betrages.

Ist der Auftragnehmer, ganz gleich aus welchem Grunde, nicht in der Lage seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, so stellt er einen gleichwertigen Ersatz. Zahlungen seitens des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

 

Honorar

Das Honorar richtet sich nach unseren jeweiligen Angeboten. Die Ansätze und in Angeboten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für ein Angebot sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.

 

Fremdkosten

Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir dem Kunden in der Regel Originalangebote. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.

 

Zahlungskonditionen

Einzelaufträge: Wir behalten uns vor, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

Honorare bis 10.000 Euro netto: Wenn nicht anders vereinbart, berechnen wir eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des Auftrags bei Auftragserteilung.

Honorare über 10.000 EURO netto: Wenn nicht anders vereinbart, berechnen wir eine Akontozahlung in Höhe von 30 % des Auftrags bei Auftragserteilung.

Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Begleichung zu untersagen.

 

Reklamationen

Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in unserer Verantwortung.

Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, können jedoch für entstandene Schäden nicht belangt werden.

 

In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung „Produktionsfreigabe“ die volle Verantwortung für die Filmproduktion und deren Inhalte in Bild und Ton. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere oder übernimmt er die Organisation und Kontrolle der Filmproduktion in Teilen selbst, so übernehmen wir keine Verantwortung für Beanstandungen des Ergebnisses.

 

Unterlagen

Nach Beendigung des Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/Filmdaten für die Dauer eines Jahres von uns garantiert. Anschließend sind wir frei, die von uns erstellten Vorlagen/Filmdaten zu vernichten.

 

Lieferfristen / Termine

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäß bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für Produktionsfreigaben einhält.

 

Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Liefertermins, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen etc, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

 

Urheberrecht / Nutzung

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Leistungen, bei uns verbleibt. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an unseren Arbeiten vorgenommen werden (dies betrifft besonders die Filmdaten in digitaler Form). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig.

 

Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein an die Erstverwendung unserer Arbeit gebundenes Nutzungsrecht. Unter Erstverwendung verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.

 

Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen, geografisch erweiterte Nutzung etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung.

 

Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns produzierten Filme in Ausschnitten abzubilden und zu beschreiben.

 

Rechtsabklärungen

Im Bereich Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.

Bei allen Filmgestaltungselementen (Signets, Fotos, Filmsequenzen, Animationen, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab. Für von uns angeliefertes Material wie Filme, Standbilder etc. liegt die Abklärung der Verwendungsrechte bei SchöneFilmeMacher - Angelika Fischer.

 

Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Gerichtsstand

Der gemäß diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht ausschließlich Deutschem Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte (Amtsgericht Leer, Landgericht Aurich, Oberlandesgericht Oldenburg) zuständig.